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BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 47.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen an eine Grundsatzrüge - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Gera, 05.12.2000 - 3 K 1160/96
- BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 47.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 47.01
In der Beschwerdebegründung muss daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ), dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist. - BVerwG, 14.06.1999 - 8 B 7.99
Einigung, - zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten, Bescheid, - …
Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 47.01
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Erlass eines von den Klägern begehrten Bescheides nach § 31 Abs. 5 VermG in Betracht kommt, hat sich der Senat in dem Beschluss vom 14. Juni 1999 - BVerwG 8 B 7.99 - (Buchholz 428 § 31 VermG Nr. 3), auf den bereits das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil hingewiesen hat, im Einzelnen geäußert.